Anforderungen und Rahmenwerke für Unternehmen

Die Anforderungen an Unternehmen aller Größen an ein gesellschaftlich verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement sowie eine transparente Berichterstattung über ökologische und soziale Aspekte steigen.
 

Hier finden Sie eine Auswahl von deutsch- und englischsprachigen Links zu den wichtigsten Rahmenwerken und Anforderungen:

Nationale Richtlinien und Gesetze

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Im Sommer 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet und verkündet und ist nun seit dem 1. Januar 2023 in Anwendung. Im ersten Jahr gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern mit Hauptsitz in Deutschland, ab dem 1. Januar 2024 auch für Unternehmen mit über 1.000 Arbeitnehmern.Es soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt.

Die Kernelemente des Gesetzes umfassen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen und sollen folgende Aspekte enthalten:

  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentation und Berichterstattung zu den Aktivitäten
  • Die Sorgfaltspflichten umfassen dabei alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens, sowie alle Schritte im In- und Ausland, die zu Herstellung der Produkte erforderlich sind. Erfasst werden soll dabei der eigene Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer, aber auch mittelbare (indirekte) Zulieferer.
  • Eine besondere Prozessstandschaft soll es deutschen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisation ermöglichen, die Prozessführung für Betroffene zur Geltendmachung Ihrer Rechte zu übernehmen.
  • Das Gesetz definiert einen umfangreichen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten.
  • Mit der behördlichen Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt werden, das umfangreiche Ermittlungsbefugnisse erhalten soll.

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Am 21. Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte im Bundeskabinett verabschiedet. Zum einen beschreibt der Aktionsplan einen breiten Maßnahmenkatalog der Bundesregierung, um der Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte, gerade auch im wirtschaftlichen Kontext, noch besser gerecht zu werden. Zum anderen verankert die Bundesregierung im Aktionsplan erstmals die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen. Die Bundesregierung formuliert ihre Erwartung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Weitere Informationen finden sie hier.

CSR Berichtspflicht

Seit Januar 2017 sind durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz erstmals auch deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen ihrer Geschäftstätigkeiten, wie beispielsweise Umwelt- und Sozialbelange, offen zu legen.

UK Modern Slavery Act

Das britische Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Abgabe einer jährlichen “Slavery and Human Trafficking“-Erklärung, in der dargelegt werden muss, wie das Unternehmen gegen Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel in seiner Lieferkette vorgeht.

Das Gesetz betrifft auch Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs, wenn sie weltweit einen jährlichen Umsatz von mehr als 36 Millionen Pfund erwirtschaften und Waren oder Dienstleistungen im Vereinigten Königreich vertreiben. Damit umfasst der Geltungsbereich auch eine größere Zahl deutscher Unternehmen.

Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre

Das französische Gesetz zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen ist am 27. März 2017 in Kraft getreten.

Betroffen sind:

  • Alle Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich mit mind. 5000 Angestellten inkl. inländischer Tochterfirmen, 
  • Alle Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich mit mind. 10.000 Angestellten inkl. in- und ausländischer Tochterfirmen im Ausland,
  • Deutsche Unternehmen, die unter die o.g. Kriterien fallen sowie Zulieferer. 

Die betroffenen Unternehmen müssen einen Sorgfaltsplan („plan de vigilance“), der es ihnen ermöglicht, schwere Verstöße gegen Menschenrechte oder den Umweltschutz zu verhindern und entsprechende Risiken zu identifizieren, ausarbeiten, im Jahresbericht veröffentlichen und effektiv umsetzen. Er soll sich auf sämtliche Aktivitäten des Konzerns und die damit verbundenen (direkten und langfristigen) Handelspartner der Wertschöpfungsketten beziehen. 

Zudem hat das Gesetz eine zivilrechtliche Haftung im Falle eines Schadens.

Konfliktmineralien – verbindliche Sorgfaltspflicht für Importeure

Die Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 legt Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten fest.

Große Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern, die solche Mineralien kaufen und in ihre Produkte einbauen, sollen der Initiative zufolge künftig "ihre Beschaffungspraxis offenlegen". Dabei muss klarwerden, dass die neuen Vorschriften schon an der Quelle eingehalten werden. Die Firmen können sich anschließend in ein EU-Register aufnehmen lassen und so versuchen, sich Marktvorteile gegenüber weniger transparenten Konkurrenten zu verschaffen. Kleine Unternehmen müssen sich spätestens ab 2021 einer „Sorgfaltsprüfung“ unterziehen. 

REACH Verordnung

REACH (Registration, Evaluation , Authorisation and Restriction of Chemicals) ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

Internationale Rahmenwerke

ILO Kernarbeitsnormen

Die ILO Kernarbeitsnormen sind internationale Arbeits- und Sozialnormen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erlassen wurden. Sie bestehen aus acht Übereinkommen, die auf den vier Grundprinzipien der ILO beruhen: Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Entsprechend der “Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit” verpflichten sich Mitglieder der ILO, die Grundsätze einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen.

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind eines der wichtigsten und umfassendsten internationalen Instrumente zur Förderung verantwortungsbewusster Unternehmensführung.

Die Leitsätze beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung und der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird. Sie enthalten zudem Empfehlungen für Auslandsinvestitionen und die Zusammenarbeit mit Zulieferern.

UN Guiding Principles on Business and Human rights | Ruggie Prinzipien

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte („Guiding Principles on Business and Human Rights: Implementing the United Nations 'Protect, Respect and Remedy' Framework“) des UN-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, Professor John Ruggie, legen dar, wie Staaten und Unternehmen das UN Rahmenwerk implementieren können.

UN Sustainable Development Goals (SDGs) | Agenda 2030

Im Jahr 2015 hat die Weltgemeinschaft die Agenda 2030 verabschiedet. Die Agenda ist ein Fahrplan für die Zukunft. Ihr Leitziel ist es, weltweit menschenwürdiges Leben zu schaffen. Dies umfasst ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte. Alle sind aufgefordert, ihr Tun und Handeln danach auszurichten. Basierend auf der Agenda 2030 hat auch die Bundesregierung eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die konkrete Aufgaben und Ziele enthält.

Moritz-Benjamin Lange-Lundetrae


Leiter Nachhaltigkeit und Außenhandel
Telefon: +49(0) 30590099-614
moritz.lange[at]ave-intl.de

„Die Rolle des importierenden Einzelhandels ist heute so bedeutend wie nie. Nicht nur ermöglicht er Kunden Zugang zu Produkten aus aller Welt, sondern übernimmt auch zunehmend Verantwortung für Menschen und Umwelt in globalen Lieferketten und sichert so die Zukunftsfähigkeit unserer Branche.“

Michael Reidick

C&A Gruppe